Grundgedanke


Durch einen Bürgerhaushalt soll eine neue Art von Teilhabe der Bürgerschaft am politischen Geschehen in ihrer Gemeinde erreicht werden. Dabei werden die Bürger zunächst aufgefordert, für einige Bereiche ihres Haushaltes Vorschläge zur Verwendung und Einsparung von Finanzmitteln zu unterbreiten. Diese Vorschläge werden in einer zweiten Phase zur Abstimmung durch die Bürgerschaft gebracht. Als Ergebnis des Bürgerhaushaltes werden die votierten Vorschläge schließlich an den Stadtrat übergeben, damit die eingebrachten Ideen Eingang in die Diskussion und Beschlussfassung zum jeweiligen Haushaltsplan finden können.

So kann für einen bislang sehr theoretisch anmutenden Teil der kommunalen Selbstverwaltung – den Haushalt – zumindest ein Stück weit mehr Mitbestimmung und Transparenz erzielt werden. Auf Grund des Bürgerhaushaltes können Bürger ihre eigenen Interessen anhand ihrer Vorschläge vertreten und werden gleichzeitig von Politik und Verwaltung anerkannt.

Erstmals wurde im Jahr 1989 im brasilianischen Porto Allegre eine Art Bürgerhaushalt mit großer Beteiligung durchgeführt. In Deutschland gelten als erfolgreiche Pioniere auf diesem Gebiet die Städte Köln, Berlin-Lichtenberg (Stadtbezirk) und Potsdam.